Das Bauamt ist zuständig für:
A) Privates und öffentliches Bauwesen:
- Baukonzessionen
- Benützungsgenehmigung
- Bauermächtigungen
- Bagatelleingriffe
- Ansuchen für die Anbringung eines Hinweis-/Werbeschildes
- Ansuchen gefördeter Wohnbau
- Urbanistik
- Vidimierung der Teilungspläne
- Urbanistische Zweckbestimmungen
- Bauleitplan
B) Geförderter Wohnbau
- Ansuchen geförderter Wohnbau
C) Raumordnung
- Urbanistische Zweckbestimmungen
- Bauleitplan
D) Verordnungen im Bereich Bauwesen und Hygiene
E) Gebühren: Besetzung des öffentlichen Grundes
F) Enteignung