Diese Verordnung regelt die Erhebung von Vermögensgebühren für die Nutzung öffentlicher Flächen in der Gemeinde Rasen-Antholz insbesondere durch Konzessionen, Ermächtigungen, Werbeanlagen und Marktbesetzungen. Sie legt die Verfahren zur Antragstellung, die Berechnungskriterien für die Gebühren sowie mögliche Ermäßigungen oder Befreiungen fest. Zudem enthält sie Vorschriften über die Kontrolle, Strafen, Rückerstattungen und die Verwaltung des öffentlichen Plakatierungsdienstes.