Diese Verordnung regelt die Zwangseintreibung von Einnahmen der Gemeinde und ihrer angeschlossenen Einrichtungen, wenn vorherige Einzugsversuche erfolglos waren. Die konkreten Verfahren, Verantwortlichkeiten und Zahlungsmodalitäten sind durch Verweise auf das Landesdekret Nr. 36/2023 definiert, um eine einheitliche Umsetzung in der Provinz Bozen sicherzustellen.