Bauamt - Verordnung über die Festsetzung und Einhebung der Eingriffsgebühr

Das Dokument beinhaltet die Gemeindeverordnung über die Eingriffsgebühr für Bauprojekte in Rasen-Antholz.

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Veröffentlichungsdatum

07.05.2025

Beschreibung

Für Eingriffe, für welche eine Baugenehmigung, eine zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns (ZeMeT) oder beeidigte Baubeginnmitteilung (BBM) erforderlich ist, muss eine Gebühr entrichtet werden, deren Höhe sich nach dem Anteil an den Erschließungskosten laut Artikel 79 und nach den Baukosten laut Artikel 80 des Gesetzes richtet.

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Kontakt

Bauamt

NIEDERRASNER STRAßE 35, 39030 RASEN ANTHOLZ+39 0474 496901info@rasen-antholz.eu

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

07.05.2025

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Zuletzt aktualisiert: 16.09.2025, 11:15 Uhr