Steueramt - GIS - Ersatzerklärung unentgeltliche Nutzungsleihe an Verwandte

Die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) wurde 2014 in Südtirol eingeführt und ersetzt alle bisherigen kommunalen Immobiliensteuern.
Das Dokument beschreibt, wann und wie die GIS-Erklärung eingereicht werden muss, einschließlich der notwendigen Formulare und Fristen.
Es enthält auch Informationen zu Ausnahmen, Befreiungen und den technischen Anforderungen für die Einreichung der GIS-Erklärung.

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Beschreibung

Das Dokument erklärt die Regeln und Verfahren zur Einreichung der Erklärung betreffend Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) in Südtirol.

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Standesamt, Steueramt

NIEDERRASNER STRAßE 35, 39030 RASEN ANTHOLZ+39 0474 496902info@rasen-antholz.eu

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Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

06.02.2024

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Zuletzt aktualisiert: 12.09.2025, 11:09 Uhr

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Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

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Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

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Dokumente, welche die Zusammenarbeit zwischen den Körperschaften ermöglichen, wie Vereinbarungen, Übereinkünfte,...