Die Verordnung beschreibt, wie die Gemeinde Rasen-Antholz Flächen für den geförderten Wohnbau an berechtigte Personen und Organisationen vergibt.
Es gibt klare Regeln und Kriterien, wer diese Flächen bekommen kann, einschließlich der Priorität für Wohnbaugenossenschaften und Einzelpersonen mit bestimmten Voraussetzungen.
Die Bewerber müssen verschiedene Dokumente und Nachweise einreichen, um ihre Berechtigung und die Finanzierbarkeit ihres Bauvorhabens zu belegen.