Verordnung genehmigt mit Ratsbeschluss Nr. 25/20 vom 24.08.2020
Diese Gemeindeverordnung regelt die Organisation der Verwaltungsverfahren im Bereich Bau und Landschaft in der Gemeinde Rasen-Antholz Sie basiert auf dem Landesgesetz Nr. 9/2018 und sieht die Einrichtung einer Servicestelle (Front Office) vor, die für die Bearbeitung von Baugenehmigungen, SCIA-Meldungen, BBM und weiteren Verfahren zuständig ist.
Die Verordnung definiert Zuständigkeiten, Abläufe, Fristen, Anforderungen an Unterlagen sowie die Kommunikation über das digitale System SUE/ESB.