Ab dem 3. August 2026 ist der italienische Papier-Personalausweis (Carta d'Identità Cartacea) unabhängig vom aufgedruckten Ablaufdatum nicht mehr gültig. Grund dafür ist eine EU-Verordnung, die neue Sicherheitsstandards für Ausweisdokumente festlegt.
Es ist ratsam, den elektronischen Personalausweis (CIE) zu beantragen, der ab diesem Datum verpflichtend wird. Die elektronischen Personalausweise werden in der italienischen Staatsdruckerei und Münzprägeanstalt (Istituto Poligrafico e Zecca dello Stato – IPZS) angefertigt – aufgrund der vielen Anträge können sich die Bearbeitungszeiten verlangsamen - wenden Sie sich deshalb frühzeitig an das Meldeamt der Gemeinde um den Ausweis zu beantragen!
Vorzulegen sind:
• Alter Ausweis
• Steuernummer oder Gesundheitskarte
• ein aktuelles Lichtbild in Papierformat oder digital
• 22,00 €