Zur weiteren Information und Beteiligung der Bevölkerung wird im Sinne der Landesgesetze Nr. 9/2018 („Raum und Landschaft“), Nr. 17/2017 („Umweltprüfung für Pläne, Programme und Projekte“) und Nr. 17/1993 („Regelung des Verwaltungsverfahrens“) bekanntgegeben, dass das Verfahren zur Genehmigung des Gemeindeentwicklungsprogramms für Raum und Landschaft und zur strategischen Umweltprüfung mit folgendem Beschluss eingeleitet wurde:
Beschluss des Gemeinderates Nr. 14 vom 19.03.2025:
Einleitung des Verfahrens zur Genehmigung des Gemeindeentwicklungsprogrammes für Raum und Landschaft (GProRL) gemäß Art. 51 und 53 des Landesgesetzes Nr. 9/2018 „Raum und Landschaft“: Beschluss des Programmentwurfes und des Umweltberichtes zur strategischen Umweltprüfung (SUP)
Der genannte Beschluss samt Unterlagen, einschließlich der Unterlagen zur strategischen Umweltprüfung (SUP), wird im Sinne von Art. 53 Abs. 2 des Landesgesetzes Nr. 9/2018 (LGRL) für die Dauer von 30 Tagen bzw. im Sinne von Art. 11 Abs. 3 des Landesgesetzes Nr. 17/2017 für die Dauer von 60 Tagen an der digitalen Amtstafel der Gemeinde und im Südtiroler Bürgernetz veröffentlicht.
Während des Veröffentlichungszeitraums können im Sinne von Art. 53 Abs. 2 des Landesgesetzes Nr. 9/2018 (LGRL) Anmerkungen bzw. im Sinne von Art. 11 Abs. 3 des Landesgesetzes Nr. 17/2017 schriftliche Stellungnahmen und auch neue oder zusätzliche Erkenntnisse und Bewertungen eingebracht werden.
Der Bürgermeister
Thomas Schuster
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