Monatsbeiträge für den Besuch der Landeskindergärten im Schuljahr 2020/21

Die Gebühren für den Besuch der Landeskindergärten im Schuljahr 2019/20 wurden mit GAB Nr. 273 vom 25.06.2019 wie folgt festgesetzt:

  • Euro 54,00 bzw. Euro 52,00 bei einem 2. Kind pro Familie
  • Reduzierung von Euro 10,40 des monatlichen Beitrages pro Kind
  • für Kinder aus einer anderen Gemeinden gilt der Monatssatz von Euro 78,00
  • bei krankheitsbedingter Abwesenheit eines Kindes für einen vollen Monat wird der Monatsbeitrag auf Euro 19,10 reduziert
  • weitere Reduzierung von Euro 7,10 für Kinder, welche das Mittagessen nicht beanspruchen
  • für einen halbtägigen Kindergartenbesuch von 12.45 Uhr bis 14.45 Uhr werden die Tarife um 50 % reduziert

Zuständig

  • Brugger Arnold (Buchhaltung, Ökonomat, Personalwesen, EDV-Verantwortlicher)

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